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   BGH, 18.03.1980 - 1 StR 28/80   

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BGH, 18.03.1980 - 1 StR 28/80 (https://dejure.org/1980,11209)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1980 - 1 StR 28/80 (https://dejure.org/1980,11209)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1980 - 1 StR 28/80 (https://dejure.org/1980,11209)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begründungspflicht bei Beschlüssen die die Vereidigung eines Zeugen begründen - Begründung einer Revision mit aus einer eigenen Beweiswürdigung abgeleiteten Beanstandung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus BGH, 18.03.1980 - 1 StR 28/80
    Sie kann vom Revisionsgericht als rechtsfehlerhaft nur beanstandet werden, wenn sie in sich widerspruchsvoll oder unklar ist, wenn sie gegen Denkgesetze verstößt, gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungssätze unbeachtet läßt, wenn das Tatgericht sich nur lückenhaft mit den Feststellungen auseinandersetzt, aus denen wesentliche Schlüsse zugunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten gezogen werden können (vgl. RGSt 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164/165; 15, 1, 3; 17, 382, 385; 25, 285, 286; 26, 56, 62; BGH, Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 34/76 - bei Holtz MDR 1976, 813; BGH, Urteil vom 18. Mai 1976 - 1 StR 141/76) oder wenn von mehreren naheliegenden tatsächlichen Möglichkeiten die eine oder andere übersehen oder in ihrer Bedeutung verkannt wird (BGHSt 12, 311, 316; 18, 204, 207; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH, Urteil vom 30. November 1976 - 1 StR 394/76 - bei Holtz MDR 1977, 284).

    Sie verkennt auch, daß das Tatgericht die Umstände der Überzeugungsbildung nicht lückenlos in den Urteilsgründen darzulegen braucht und darzulegen vermag (BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77), daß ihm nicht vorgeschrieben werden kann, unter welchen Voraussetzungen es zu einer bestimmten Schlußfolgerung und zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß und daß es nicht gehindert ist, an sich mögliche, wenn auch nicht zwingende Folgerungen aus bestimmten Tatsachen zu ziehen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 26, 56, 63) [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74].

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 18.03.1980 - 1 StR 28/80
    Auch wenn damit lediglich zum Ausdruck gebracht werden sollte, daß der Angeklagte sozial angepaßt ist und deshalb der Gesichtspunkt der Resozialisierung entfällt, wäre das eine unzulängliche Erwägung, weil außer Betracht geblieben wäre, daß auf der Grundlage der Schuld des Täters (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB) die Strafe nach Möglichkeit so bemessen werden muß, daß sie nicht zu einer Entsozialisierung des Täters führt (BGHSt 24, 40, 42).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 18.03.1980 - 1 StR 28/80
    Sie verkennt auch, daß das Tatgericht die Umstände der Überzeugungsbildung nicht lückenlos in den Urteilsgründen darzulegen braucht und darzulegen vermag (BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77), daß ihm nicht vorgeschrieben werden kann, unter welchen Voraussetzungen es zu einer bestimmten Schlußfolgerung und zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß und daß es nicht gehindert ist, an sich mögliche, wenn auch nicht zwingende Folgerungen aus bestimmten Tatsachen zu ziehen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 26, 56, 63) [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74].
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 18.03.1980 - 1 StR 28/80
    Sie kann vom Revisionsgericht als rechtsfehlerhaft nur beanstandet werden, wenn sie in sich widerspruchsvoll oder unklar ist, wenn sie gegen Denkgesetze verstößt, gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungssätze unbeachtet läßt, wenn das Tatgericht sich nur lückenhaft mit den Feststellungen auseinandersetzt, aus denen wesentliche Schlüsse zugunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten gezogen werden können (vgl. RGSt 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164/165; 15, 1, 3; 17, 382, 385; 25, 285, 286; 26, 56, 62; BGH, Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 34/76 - bei Holtz MDR 1976, 813; BGH, Urteil vom 18. Mai 1976 - 1 StR 141/76) oder wenn von mehreren naheliegenden tatsächlichen Möglichkeiten die eine oder andere übersehen oder in ihrer Bedeutung verkannt wird (BGHSt 12, 311, 316; 18, 204, 207; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH, Urteil vom 30. November 1976 - 1 StR 394/76 - bei Holtz MDR 1977, 284).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 18.03.1980 - 1 StR 28/80
    Sie kann vom Revisionsgericht als rechtsfehlerhaft nur beanstandet werden, wenn sie in sich widerspruchsvoll oder unklar ist, wenn sie gegen Denkgesetze verstößt, gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungssätze unbeachtet läßt, wenn das Tatgericht sich nur lückenhaft mit den Feststellungen auseinandersetzt, aus denen wesentliche Schlüsse zugunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten gezogen werden können (vgl. RGSt 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164/165; 15, 1, 3; 17, 382, 385; 25, 285, 286; 26, 56, 62; BGH, Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 34/76 - bei Holtz MDR 1976, 813; BGH, Urteil vom 18. Mai 1976 - 1 StR 141/76) oder wenn von mehreren naheliegenden tatsächlichen Möglichkeiten die eine oder andere übersehen oder in ihrer Bedeutung verkannt wird (BGHSt 12, 311, 316; 18, 204, 207; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH, Urteil vom 30. November 1976 - 1 StR 394/76 - bei Holtz MDR 1977, 284).
  • BGH, 19.12.1962 - 2 StR 571/62

    Vorliegen einer falschen Anschuldigung des wirklichen Namensträgers bei Angabe

    Auszug aus BGH, 18.03.1980 - 1 StR 28/80
    Sie kann vom Revisionsgericht als rechtsfehlerhaft nur beanstandet werden, wenn sie in sich widerspruchsvoll oder unklar ist, wenn sie gegen Denkgesetze verstößt, gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungssätze unbeachtet läßt, wenn das Tatgericht sich nur lückenhaft mit den Feststellungen auseinandersetzt, aus denen wesentliche Schlüsse zugunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten gezogen werden können (vgl. RGSt 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164/165; 15, 1, 3; 17, 382, 385; 25, 285, 286; 26, 56, 62; BGH, Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 34/76 - bei Holtz MDR 1976, 813; BGH, Urteil vom 18. Mai 1976 - 1 StR 141/76) oder wenn von mehreren naheliegenden tatsächlichen Möglichkeiten die eine oder andere übersehen oder in ihrer Bedeutung verkannt wird (BGHSt 12, 311, 316; 18, 204, 207; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH, Urteil vom 30. November 1976 - 1 StR 394/76 - bei Holtz MDR 1977, 284).
  • BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60

    Ehepaar-Unfall - § 142 StGB, Abgrenzung Mittäter - Gehilfe, Beifahrer als

    Auszug aus BGH, 18.03.1980 - 1 StR 28/80
    Sie kann vom Revisionsgericht als rechtsfehlerhaft nur beanstandet werden, wenn sie in sich widerspruchsvoll oder unklar ist, wenn sie gegen Denkgesetze verstößt, gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungssätze unbeachtet läßt, wenn das Tatgericht sich nur lückenhaft mit den Feststellungen auseinandersetzt, aus denen wesentliche Schlüsse zugunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten gezogen werden können (vgl. RGSt 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164/165; 15, 1, 3; 17, 382, 385; 25, 285, 286; 26, 56, 62; BGH, Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 34/76 - bei Holtz MDR 1976, 813; BGH, Urteil vom 18. Mai 1976 - 1 StR 141/76) oder wenn von mehreren naheliegenden tatsächlichen Möglichkeiten die eine oder andere übersehen oder in ihrer Bedeutung verkannt wird (BGHSt 12, 311, 316; 18, 204, 207; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH, Urteil vom 30. November 1976 - 1 StR 394/76 - bei Holtz MDR 1977, 284).
  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

    Auszug aus BGH, 18.03.1980 - 1 StR 28/80
    Sie kann vom Revisionsgericht als rechtsfehlerhaft nur beanstandet werden, wenn sie in sich widerspruchsvoll oder unklar ist, wenn sie gegen Denkgesetze verstößt, gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungssätze unbeachtet läßt, wenn das Tatgericht sich nur lückenhaft mit den Feststellungen auseinandersetzt, aus denen wesentliche Schlüsse zugunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten gezogen werden können (vgl. RGSt 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164/165; 15, 1, 3; 17, 382, 385; 25, 285, 286; 26, 56, 62; BGH, Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 34/76 - bei Holtz MDR 1976, 813; BGH, Urteil vom 18. Mai 1976 - 1 StR 141/76) oder wenn von mehreren naheliegenden tatsächlichen Möglichkeiten die eine oder andere übersehen oder in ihrer Bedeutung verkannt wird (BGHSt 12, 311, 316; 18, 204, 207; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH, Urteil vom 30. November 1976 - 1 StR 394/76 - bei Holtz MDR 1977, 284).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 18.03.1980 - 1 StR 28/80
    Sie kann vom Revisionsgericht als rechtsfehlerhaft nur beanstandet werden, wenn sie in sich widerspruchsvoll oder unklar ist, wenn sie gegen Denkgesetze verstößt, gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungssätze unbeachtet läßt, wenn das Tatgericht sich nur lückenhaft mit den Feststellungen auseinandersetzt, aus denen wesentliche Schlüsse zugunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten gezogen werden können (vgl. RGSt 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164/165; 15, 1, 3; 17, 382, 385; 25, 285, 286; 26, 56, 62; BGH, Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 34/76 - bei Holtz MDR 1976, 813; BGH, Urteil vom 18. Mai 1976 - 1 StR 141/76) oder wenn von mehreren naheliegenden tatsächlichen Möglichkeiten die eine oder andere übersehen oder in ihrer Bedeutung verkannt wird (BGHSt 12, 311, 316; 18, 204, 207; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH, Urteil vom 30. November 1976 - 1 StR 394/76 - bei Holtz MDR 1977, 284).
  • BGH, 07.05.1954 - 2 StR 27/54

    Auslegung eines Antrags auf Heranziehung von ganzen Akten als Beweisantrag -

    Auszug aus BGH, 18.03.1980 - 1 StR 28/80
    Die Aufklärungsrüge ist unbegründet, weil der Beweisermittlungsantrag (vgl. RGSt 49, 358, 360; 64, 432; BGHSt 6, 128, 129; 8, 76), in welchem die Vernehmung von Michael M. angeregt wurde, nichts enthielt, was vom Standpunkt eines lebenserfahrenen und gewissenhaften Richters aus zur Beweiserhebung drängte oder sie doch nahelegte.
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
  • BGH, 05.07.1955 - 2 StR 159/55
  • BGH, 08.11.1977 - 5 StR 446/77

    Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung bei Freispruch infolge

  • BGH, 22.05.1962 - 1 StR 156/62

    Fortgesetzte Überziehung von Bankkrediten als gemeinschaftlicher Betrug -

  • BGH, 03.04.1962 - 1 StR 75/62
  • BGH, 18.05.1976 - 1 StR 141/76

    Begriff der Gewerbsmäßigkeit beim Tatbestand der Hehlerei - Bewertung der

  • BGH, 25.10.1978 - 3 StR 360/78

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Strafzumessung - Notwendigkeit einer

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 394/76

    Indizien der Täterschaft in einem Mordprozess - Vorliegen von anderen

  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 34/76

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Zufahren auf einen

  • RG, 06.11.1930 - II 859/30

    1. Wodurch unterscheidet sich der Beweisantrag von der nur auf weitere

  • RG, 23.07.1943 - 1 D 201/43

    1. Der Verzicht auf ein Strafantragsrecht, der in einem privaten Vergleich

  • BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89

    Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen

    Sie hat damit den Gedanken herangezogen, daß auf der Grundlage der Schuld des Täters (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB ) die Strafe nach Möglichkeit so bemessen werden muß, daß sie nicht einen bisher sozial ausreichend eingeordneten Täter "aus der sozialen Ordnung herausreißt" (BGHSt 24, 40, 42/43; BGH, Urteil vom 18. März 1980 - 1 StR 28/80).
  • BGH, 09.12.1983 - 3 StR 323/83

    Ausländische Zeugen - Hindernis - Beseitigung - Verteidigung - Nachholung -

    Erscheint die Aussage eines Verletzten glaubhaft, so ist in der Regel auch die Vereidigung am Platze (BGH, Urteil vom 18. März 1980 - 1 StR 28/80).
  • BGH, 10.02.1981 - 1 StR 780/80

    Prüfung festgestellter belastender Umstände auf ihrem Beweiswert -

    Diese Beweiswürdigung könnte auf Grund der Revision der Anklagebehörde vom Revisionsgericht als rechtsfehlerhaft nur beanstandet werden, wenn sie in sich widerspruchsvoll oder unklar wäre, gegen Denkgesetze verstieße, gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse oder Erfahrungssätze unbeachtet ließe, sich nur lückenhaft mit den Feststellungen auseinandersetzte, aus denen Schlüsse zu Ungunsten des Angeklagten gezogen werden können oder wenn sie zum Vorteil des Angeklagten von mehreren tatsächlichen Möglichkeiten die eine oder andere übersehen oder in ihrer Bedeutung verkannt hätte (BGH, Urt. vom 18. März 1980 - 1 StR 28/80 - mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 466/80
    Sie verkennt auch, daß das Tatgericht die Umstände der Überzeugungsbildung nicht lückenlos in den Urteilsgründen darzulegen braucht und darzulegen vermag, daß ihm nicht vorgeschrieben werden kann, unter welchen Voraussetzungen es zu einer bestimmten Schlußfolgerung und zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß und daß es nicht gehindert ist, an sich mögliche, wenn auch nicht zwingende Folgerungen aus bestimmten Tatsachen zu ziehen ( BGH, Urteil vom 18. März 1980 - 1 StR 28/80 ).
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